Berechnen Sie schnell und kostenlos Ihre voraussichtliche Erbschaftsteuer – auf Basis des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG).
⚠ Hinweis: Dieser Rechner liefert eine erste Orientierung. Er ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an
ASBN Steuerberatung, Bad Nauheim.
Gesamtwert des vererbten/geschenkten Vermögens (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Betriebsvermögen etc.)
Nachlassverbindlichkeiten, Bestattungskosten (Pauschale 10.300 €), Erblasserschulden, Vermächtnisse etc.
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (nur als grobe Schätzung – bitte mit Berater abstimmen)
Füllen Sie das Formular links aus, um Ihre Erbschaftsteuer zu berechnen.
Dieses Ergebnis ist eine erste Schätzung. Für eine verbindliche Lösung empfehlen wir professionelle Beratung.
Beratung bei ASBN anfragenPersönlicher Freibetrag, Versorgungsfreibetrag (bei Erbschaft), steuerpflichtiger Erwerb und die geschuldete Erbschaftsteuer gemäß §§ 15, 16, 17, 19 ErbStG.
Bewertungsabschläge, Betriebsvermögensverschonungen, Familienheim-Steuerbefreiung, komplexe Nachlassverbindlichkeiten. Bitte Beratung einholen.
Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Schenkungen zu Lebzeiten können die Steuerlast erheblich senken. Mehr Tipps →
Eine professionelle Steuerplanung kann die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren. Dipl.-Kfm. André Schöne von der ASBN Steuerberatung berät Sie zu allen Möglichkeiten der legalen Steueroptimierung.